Neue Entscheidung des EuGH: Anfahrtszeit ist Arbeitszeit
Der EuGH hat klar gestellt, was eh schon klar war. Arbeitnehmer und Arbeitgeber streiten aber trotzdem immer wieder darüber ob Fahrten im Außendienst als Arbeitszeit zu werten sind oder nicht.
Jetzt hat sich der EuGH mit dieser Frage beschäftigt. Anlass des Urteils war die Klage einer spanischen Gewerkschaft gegen zwei spanische Firmen. Diese rechneten die Fahrzeit zwischen dem Wohnort der Arbeitnehmer und dem Standort des ersten und des letzten Kunden nicht als Arbeitszeit sondern als Ruhezeit an. Als Arbeitszeit wurden nur die Einsatzzeiten an den Standorten und die Fahrzeiten von einem Kunden zum anderen berücksichtigt.
Der EuGH hat in einer Presseerklärung vom 10. September 2015 jetzt erklärt, dass die gesamte Zeit, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt, als Arbeitszeit zu bewerten und damit auch zu vergüten ist.
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