Mindestlohn jetzt auch für Leiharbeitnehmer
Für 10 Branchen in der Bundesrepublik gilt bereits ein sog. Mindestlohn. Ab 2012 kommt nun als 11. Branche die Zeitarbeit mit bundesweit rund 900.000 Beschäftigten dazu.
Damit werden zwischen den Tarifpartnern ausgehandelte Lohnuntergrenzen für die gesamte Branche vorgeschrieben. Sie gelten dann auch für nicht tarifgebundene und ausländische Firmen.
Für die Zeitarbeit wird ein Mindestlohn von 7,89 Euro pro Stunde im Westen und von 7,01 Euro im Osten vom 1. Januar 2012 an vorgeschrieben. Die Mindestlöhne steigen am 1. November 2012 auf 8,19 Euro beziehungsweise 7,50 Euro.
Nachstehend eine Tabelle über die im Jahr 2010 geltenden Mindestlöhne. Die Tabelle ist dem Artikel über Mindestlöhne auf Wikipedia.
Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Stand 1. September 2010) |
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Branche |
Regelung |
Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst |
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Bauhauptgewerbe (ohne Dachdeckerhandwerk und Gerüstbaugewerbe) |
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Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken |
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Dachdeckerhandwerk |
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Elektrohandwerk |
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Gebäudereinigung |
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Maler- und Lackiererhandwerk |
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Pflegebranche (Altenpflege und häusliche Krankenpflege) |
Für die Pflegebranche tritt nach dem 4. Abschnitt des AEntG an die Stelle eines Tarifvertrags der Vorschlag einer Kommission, der neben den Gewerkschaften und den nicht-kirchlichen Arbeitgebern auch Vertreter der kirchlichen Pflegearbeitgeber und der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer angehören. Damit wird dem so genannte Dritter Weg der Kirchen Rechnung getragen, die es unter Berufung auf ihr Selbstbestimmungsrecht ablehnen, Tarifverträge zu schließen oder sich Tarifverträgen zu unterwerfen. |
Sicherheitsdienstleistungen |
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Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft |
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Das in diesem Artikel verwendete Foto stammt von jphintze.
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