Leiharbeiter als Werkunternehmer: Eine gute Idee oder Abzocke?
Nachdem der Missbrauch der Leiharbeit durch den Gesetzgeber nunmehr begrenzt wurde, suchen deutsche Unternehmen nach neuen Formen des Lohndumpings. Schließlich gilt seit dem 1. Januar 2012 in der Zeitarbeitsbranche ein Mindestlöhne in Höhe von 7,89 Euro in West- und 7,01 Euro in Ostdeutschland.
Viele Jahre bot die Zeitarbeit deutschen Unternehmen eine lukrative Möglichkeit, Personalkosten zu sparen und die Stammbelegschaft unter Druck zu setzen. Kein Wunder also, dass die Anzahl der Leiharbeitnehmer auf den Rekordwert von über 900.000 kletterte. Durch die neue gesetzliche Regelung ist die Leiharbeit als Lohndumpingmodell weniger attraktiv geworden.
Deshalb wird jetzt vermehrt auf Werkverträge gesetzt. Die früheren Leiharbeiter werden vor die Wahl gestellt, entweder gar keine Arbeit oder Arbeit als Werkunternehmer. Als Werkunternehmer verrichten sie so die gleiche Arbeit wie zuvor als Leiharbeiter, nur mit noch weniger Geld und gar keiner Absicherung mehr.
Für die Betroffene bedeutet dieses Modell nämlich, dass sie ihre sozialversicherungsrechtliche Absicherung verlieren und von dem „Werklohn“ nicht nur die Steuern, sondern auch die Krankenversicherungsbeiträge bezahlen müssen. Da bleibt am Ende oft nicht mehr als 5 EUR netto pro Stunde übrig.
Das Modell macht derzeit Schule, weite Teile der Systemgastronomie und auch Firmen wie Siemens setzen darauf. Allerdings ist dieses System alles andere als wasserdicht. Wenn sich nämlich rausstellt, dass der Werkunternehmer gar kein Unternehmer ist, sondern als Arbeitnehmer anzusehen ist, wird es für die Firmen teuer.
Leiharbeiter als Werkunternehmer ist damit eine gute Idee für die einen und eine Abzocke für die anderen.
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