Erste Hilfe bei Mobbing am Arbeitsplatz
Wenn Sie von Mobbing betroffen sind, dann fühlen Sie sich wahrscheinlich hilflos und verzweifelt.
Aber es gibt einiges was Sie tun können und vor allem tun sollten. Übernehmen Sie wieder die Kontrolle über Ihr Leben. Lassen Sie sich dabei unterstützen und suchen Sie im Kreis Ihrer Familie oder Ihrer Freunde Hilfe. Hören Sie auf hilflos zu sein und lassen Sie sich nicht mehr zum Opfer machen.
Nachfolgend einige wertvolle Tipps, die Ihnen dabei helfen können.
Gegenmaßnahmen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, etwas gegen Mobbing zu unternehmen. In vielen Fällen sehen jedoch Mobbingopfer als einzigen Ausweg die eigene Kündigung um so aus der unerträglichen Situation herauszukommen. Von Seiten der Opfer und des Betriebes können aber durchaus Maßnahmen ergriffen werden, um Mobbing einzudämmen:
Grenzen setzen
Leichter gesagt als getan, aber Praktiker empfehlen Betroffenen, dem Täter Grenzen zu setzen und zwar möglichst sofort. Es gilt gemeinhin als außerordentlich wichtig, dass das Opfer dem Mobber frühestmöglich ein klares „Stopp!“ signalisiert. Ansonsten kann sich der Täter bestätigt darin fühlen, ruhig weiter mobben zu können. Natürlich werden sich viele Mobbingopfer gar nicht der dazu notwendigen seelischen Verfassung befinden. Dann empfiehlt sich:
Hilfe von außen
Betroffene, die den Täter nicht selber zur Rede stellen können, können sich Hilfe innerhalb des Betriebes suchen. Wenn Kollegen dafür nicht in Frage kommen, dann kann der Betriebsrat bzw. Personalrat manchmal eine geeignete Anlaufstelle sein. Jedoch kann es passieren, dass sich der Betriebsrat, insbesondere in kleineren Firmen und im öffentlichen Dienst (Personalrat), mit den Angreifern solidarisiert. Es gibt auch externe Beratungsstellen, an die sich Mobbingopfer wenden können. Egal mit wem Sie reden, wichtig ist, dass Sie es überhaupt tun. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird es. Bedenken Sie dabei, dass Sie auf Unterstützung zählen können. Das Gesetz verpflichtet Ihren Arbeitgeber nämlich zum Handeln
Was muss der Arbeitgeber beachten und was tun?
Sobald der Arbeitgeber von Mobbing in seinem Betrieb erfährt, muss er seiner Fürsorgepflicht nachkommen. Er ist handlungsverpflichtet und muss eine wirksame Intervention (Bsp: Mitarbeitergespräch, Weisungsrecht, Abmahnung, Kündigung, Versetzung) ergreifen. Einen mobbenden Arbeitnehmer kann er unter besonderen Umständen auch fristlos entlassen, z.B. wenn Gesundheitsschäden eingetreten sind. Bei Untätigkeit des Arbeitgebers oder unwirksamer Intervention kann in Deutschland das Opfer Schadensersatz auch vom Arbeitgeber verlangen. Der Schadensersatz bezieht sich dann auf Therapiekosten, Rechtswegkosten, Schmerzensgeld.
Betriebliche Strategien gegen Mobbing lassen sich in Prävention und Intervention einteilen.
Maßnahmen der Mobbingprävention sind beispielsweise Aufklärung (Broschüren, Plakate, Diskussionen,…), Installation einer betriebsinternen Infrastruktur gegen Mobbing am Arbeitsplatz (z. B. Betriebsvereinbarung für Fairness am Arbeitsplatz), die systematische Sammlung von Daten über Mobbing im Betrieb oder die Beseitigung von betrieblichen Rollenkonflikten.
Bei der Intervention geht es zuerst darum, den Mobber zu stoppen. Mediation gilt als Möglichkeit in dieser Phase. Mediation bietet aber nur dann Erfolgschancen, wenn der Täter eine Lösung des Konfliktes möchte. Nachdem dem Mobber Einhalt geboten wurde, kommt der Unterstützung des Opfers eine gewichtige Bedeutung zu. Psychotherapie, Selbsthilfegruppen und medizinische Therapien gelten als geeignete Unterstützungsmaßnahmen für das Opfer. Aufgabe des Arbeitgebers sollte es sein, dem Opfer geeignete Informationen und Kontakte anzubieten. Der Arbeitgeber sollte auch die Arbeitsgruppe, wo das Mobbing stattgefunden hat, sehr genau unter die Lupe nehmen.
Führen Sie unbedingt ein sog. Mobbingtagebuch
Als ein nützliches Hilfsmittel für Opfer gilt ein „Mobbingtagebuch“, in dem Sie den Verlauf der Mobbingsituation so genau wie möglich festhalten. Dabei halten Sie jedes Mal die Uhrzeit und die jeweilige Situation fest, in der gemobbt wurde, wer welche Handlung begangen hat, wer mit anwesend war und die Situation eventuell mitbekommen hat und wie man sich dabei gefühlt hat. Eventuelle körperliche oder gesundheitliche Reaktionen als Folge werden auch vermerkt, genauso wie in welchem zeitlichen Abstand sie aufgetreten sind.
Außerdem bietet sich in diesem Tagebuch auch die Möglichkeit, eventuelle Arztbesuche zu dokumentieren, die aufgrund der Vorfälle nötig sind. Sollte es aufgrund des Mobbings zu einer Gerichtsverhandlung kommen, dann bietet dieses Mobbingtagebuch eine deutliche Hilfe zur Beweissicherung.
Das Photo auf dieser Seite stammt von Andrea Guerra.