Der Mythos der 3 Abmahnungen – Eine gute tut es auch!
Kaum ein Mythos im Arbeitsrecht hält sich so stabil wie der um die 3 Abmahnungen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind der Meinung, dass es grundsätzlich 3 Abmahnungen braucht, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann. So verzweifelt manch ein Arbeitgeber daran, dass er dringend noch eine Abmahnung „braucht“ und mancher Arbeitnehmer wiegt sich in trügerischer Sicherheit, weil er erst eine Abmahnung erhalten hat.
Da fällt so mancher aus allen Wolken, wenn er während der anwaltlichen Beratung mit der Aussage konfrontiert wird, dass bereits eine gut gemachte Abmahnung kündigungsvorbereitend sein kann. Wie bei so vielem im Leben kommt es auf die Qualität und eben nicht auf die Quantität an.
Eine Abmahnung reicht, wenn sie den gleichen oder einen vergleichbaren Sachverhalt betrifft. Wer also z.B. wegen ständigem Zuspätkommen nach durchzechten Nächten abgemahnt wurde, der muss bereits bei dem nächsten Zuspätkommen mit einer Kündigung rechnen, die zumindest theoretisch wirksam ist.
Mehr Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie hier.
Bildquellennachweis: ricardo/zone41.org
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