Stundenhonorar
Wir erbringen unsere anwaltlichen Dienstleistungen in der Regel auf Basis eines Stundenhonorars.
Die Höhe des Honorars spiegelt sowohl die Schwierigkeit und Komplexität des jeweiligen Falles als auch den Grad der Spezialisierung und die Erfahrung des Ihren Fall bearbeitenden Anwalts wider.
RVG
Möglich ist aber auch die Abrechnung nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG). Sprechen Sie uns an. Wir übernehmen auch gerne die Kommunikation mit Ihrer Rechtschutzversicherung, falls eine solche besteht.
Transparenz
Die Höhe der zu erwartenden Kosten besprechen wir vorab ausführlich mit Ihnen und legen dabei großen Wert auf Transparenz und Klarheit.
Partner
Wir verstehen uns als Ihre Partner auf Augenhöhe und behalten in der Beratung auch die Rentabilität und Wirtschaftlichkeit unserer Tätigkeit im Blick.
Mandatsbedingungen
Unsere Allgemeinen Mandatsbedinungen können Sie unter dem nachstehenden Link einsehen und herunterladen.
Ihr Arbeitsrecht
Fachkanzlei für Arbeitsrecht
60314 Frankfurt am Main
epb@ihrarbeitsrecht.de
Tel: 069-59 67 32 08
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