Freizügig, aber keine freie Mitarbeiterin: Erotik-Hotline Mitarbeiter unterliegen der Sozialversicherungspflicht
Das Stuttgarter Landessozialgericht hat die Tätigkeit einer 59-jährigen Mitarbeiterin einer Erotik-Hotline als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung qualifiziert und [...]